Unsere Aus- und Weiterbildungsstätte

Unser Angebot

Anerkannte Bildungsabschlüsse mit staatlicher Anerkennung oder Gesellenbrief.

Aus- und Weiterbildung maßgeschneidert für Deine persönliche Lebenssituation.

Aus- und Weiterbildung praxisnah und fachlich kompetent.

Ausbildung ohne finanzielle Belastungen.

Zulassung nach AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungs­verordnung Arbeitsförderung

Alle Träger, die Maßnahmen zur Arbeitsförderung durchführen, benötigen eine Zulassung nach AZAV. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung beinhaltet die Voraussetzung für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach SGB III §443 „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ und SGB II.

Auch für Maßnahmen, die mit einem Bildungs-, Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein gefördert werden, ist eine entsprechende Zertifizierung erforderlich.